Was ist im Trauerfall zu tun?

Wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Urnenplatz im Kolumbarium erworben hat, so informieren Sie bitte den Bestatter darüber.

Soll die Urnenkammer erst im Sterbefall gekauft werden, können Sie als Angehörige den Bestatter beauftragen, mit der Evangelischen Kirchengemeinde (Tel.: 02192-4366) in Kontakt zu treten und alle notwendigen Formalitäten für den Kauf zu erledigen. Sie können aber auch selbst eine Urnenkammer für Ihren Verstorbenen aussuchen und kaufen. Wichtig ist, dass Sie entscheiden, welche Größe die Urnenkammer haben soll.

Soll die Urnenkammer erst im Sterbefall gekauft werden, können Sie als Angehörige den Bestatter beauftragen, mit der Evangelischen Kirchengemeinde (Tel.: 02192-4366) in Kontakt zu treten und alle notwendigen Formalitäten für den Kauf zu erledigen. Sie können aber auch selbst eine Urnenkammer für Ihren Verstorbenen aussuchen und kaufen. Wichtig ist, dass Sie entscheiden, welche Größe die Urnenkammer haben soll.

Trauerfeier

Viele trauernde Angehörige wünschen eine Trauerfeier am Sarg, bevor der Verstorbene zur Einäscherung in ein Krematorium überführt wird. Auch diese Trauerfeiern sind im Kolumbarium möglich. Die dafür notwendigen Terminabsprachen übernimmt in der Regel der Bestatter.

Selbstverständlich kann die Trauerfeier auch nach der Einäscherung stattfinden und mit der Beisetzung verbunden werden. Auch diese Terminabsprache übernimmt der Bestatter.

Grabplatte

Jede Urnenkammer ist mit einer Platte verschlossen, die aus dem gleichen Material wie die Urnenwände besteht. Diese Platte kann auch nach dem Einstellen der Urne als Grabplatte genutzt und entsprechend beschriftet werden.

Wer möchte, kann aber auch bei einem Steinmetz eine Grabplatte aus Naturstein anfertigen lassen. Nach § 5 der Friedhofssatzung benötigen Gewerbetreibende eine Zulassung durch die Evangelische Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin.

Bitte erfragen Sie beim Gemeindeamt der Evangelischen Kirchengemeinde Hückeswagen (Tel.: 02192-4366), welche Steinmetze eine solche Zulassung bereits besitzen.

Falls Sie die Grabplatte von einem Steinmetz anfertigen lassen möchten, der noch keine Zulassung besitzt, kann dieser die Zulassung bei der Evangelischen Kirchengemeinde beantragen.

Beisetzung

Die Beisetzung erfolgt, nachdem die Urne aus dem Krematorium überführt worden ist. Bis zur Beisetzung wird die Urne in einem besonderen Raum im Kolumbarium aufbewahrt. Die notwendigen Terminabsprachen für die Beisetzung übernimmt wiederum der Bestatter.

Was ist im Trauerfall zu tun?

Wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Urnenplatz im Kolumbarium erworben hat, so informieren Sie bitte den Bestatter darüber.

Soll die Urnenkammer erst im Sterbefall gekauft werden, können Sie als Angehörige den Bestatter beauftragen, mit der Evangelischen Kirchengemeinde (Tel.: 02192-4366) in Kontakt zu treten und alle notwendigen Formalitäten für den Kauf zu erledigen. Sie können aber auch selbst eine Urnenkammer für Ihren Verstorbenen aussuchen und kaufen. Wichtig ist, dass Sie entscheiden, welche Größe die Urnenkammer haben soll.

Soll die Urnenkammer erst im Sterbefall gekauft werden, können Sie als Angehörige den Bestatter beauftragen, mit der Evangelischen Kirchengemeinde (Tel.: 02192-4366) in Kontakt zu treten und alle notwendigen Formalitäten für den Kauf zu erledigen. Sie können aber auch selbst eine Urnenkammer für Ihren Verstorbenen aussuchen und kaufen. Wichtig ist, dass Sie entscheiden, welche Größe die Urnenkammer haben soll.

Trauerfeier

Viele trauernde Angehörige wünschen eine Trauerfeier am Sarg, bevor der Verstorbene zur Einäscherung in ein Krematorium überführt wird. Auch diese Trauerfeiern sind im Kolumbarium möglich. Die dafür notwendigen Terminabsprachen übernimmt in der Regel der Bestatter.

Selbstverständlich kann die Trauerfeier auch nach der Einäscherung stattfinden und mit der Beisetzung verbunden werden. Auch diese Terminabsprache übernimmt der Bestatter.

Grabplatte

Jede Urnenkammer ist mit einer Platte verschlossen, die aus dem gleichen Material wie die Urnenwände besteht. Diese Platte kann auch nach dem Einstellen der Urne als Grabplatte genutzt und entsprechend beschriftet werden.

Wer möchte, kann aber auch bei einem Steinmetz eine Grabplatte aus Naturstein anfertigen lassen. Nach § 5 der Friedhofssatzung benötigen Gewerbetreibende eine Zulassung durch die Evangelische Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin.

Bitte erfragen Sie beim Gemeindeamt der Evangelischen Kirchengemeinde Hückeswagen (Tel.: 02192-4366), welche Steinmetze eine solche Zulassung bereits besitzen.

Falls Sie die Grabplatte von einem Steinmetz anfertigen lassen möchten, der noch keine Zulassung besitzt, kann dieser die Zulassung bei der Evangelischen Kirchengemeinde beantragen.

Beisetzung

Die Beisetzung erfolgt, nachdem die Urne aus dem Krematorium überführt worden ist. Bis zur Beisetzung wird die Urne in einem besonderen Raum im Kolumbarium aufbewahrt. Die notwendigen Terminabsprachen für die Beisetzung übernimmt wiederum der Bestatter.